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FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8 ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über Smart Wealth Asset Management AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

 

A.    Information über das Unternehmen

 

Adresse

Bellerivestrasse 18

8008 / Zürich

Telefon: +41 549 55 85

E-Mail: support@smartwealth.ch

Webseite: www.smartwealth.ch

 

Das Finanzinstitut wurde 2016 gegründet.

 

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Mit Datum 23.02.2022 ist das Finanzinstitut auf der Grundlage des Finanzinstitutsgesetz (FINIG) im Sinne von Art. 2 Abs. 1 lit. A i.V.m. Art. 5 Abs. 1 FINIG für die Ausübung ihrer gewerbsmässigen Tätigkeit als Vermögensverwalter von der FINMA bewilligt. Das Finanzinstitut wird von der AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht laufend beaufsichtigt.

 

Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft Grant Thornton AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der AOOS - Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht und der Grant Thornton AG finden sich nachfolgend.

 

 

Informationen Aufsichtssorganisation:

AOOS - Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht

Clausiusstrasse 50

CH-8006 Zürich

+41 44 215 98 98

ralph.frey@aoos.ch

www.aoos.ch

 

Informationen Prüfgesellschaft:

Grant Thornton AG

Dufourstrasse 49

CH-4052 Basel

+41 79 273 98 56

walter.aeschbacher@gwg-beratung.ch  

www.gwg-beratung.ch  

 

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle OFS Ombud Finanzen Schweiz angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der OFS Ombud Finanzen Schweiz.

 

OFS Ombud Finanzen Schweiz

16 Boulevard des Tranchées

1206 Genf

+41 22 808 04 51

www.ombudfinance.ch

 

B.     Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für ihre Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen.

 

Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich der strukturierten Produkte für aktiv verwaltete Zertifikate (AMCs). Für Informationen zu den verschiedenen AMCs, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Factsheets und auf diese Webpage verwiesen.

 

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

 

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

 

C.     Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

 

D.    Information über Risiken und Kosten

 

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

 Die Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.ch eingesehen werden.

 

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.

 

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung

Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

Soweit ungewöhnliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundenportfolios nicht ausgeschlossen werden können, werden dem Kunden Art und Umfang solcher Konzentrationsrisiken offengelegt. Indikatoren für solche ungewöhnlichen Risikokonzentrationen sind:

·         eine Konzentration von 10% oder mehr in einzelnen Wertpapieren;

·         eine Konzentration von 20% oder mehr in einzelnen Emittenten.

Ausgenommen sind Konzentrationen aus kollektiven Kapitalanlagen, die aufsichtsrechtlichen Risikostreuungsregeln unterliegen, wie z.B. bei UCITS-Fonds und Schweizer Wertpapierfonds.  

Kosteninformation

Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

 

E.     Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftlichen Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

Ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe von Vergütungen oder Leistungen Dritter vor Erbringung der Finanzdienstleistung oder vor Vertragsabschluss zu bestimmen, so informiert das Finanzinstitut den Kunden über die Bandbreite der jeweiligen Vergütungen, unter Berücksichtigung der verschiedenen Anlageklassen und Finanzinstrumente.

 Im Falle von Vermögensverwaltung und der portfoliobasierter Anlageberatung wird dem Kunden, wenn die genaue Höhe von Vergütungen Dritter nicht im Voraus bestimmt werden kann, die Spanne der erwarteten Vergütung im Verhältnis zum Portfoliowert und zur vereinbarten Anlagestrategie mitgeteilt.

 

F.     Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe Approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Die eigenen AMCs des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt werden.

Wenn das Finanzinstitut in ihrem Marktangebot sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente berücksichtigt, ergreift sie geeignete organisatorische Massnahmen, wie z.B. die Implementierung eines Verfahrens zur Auswahl von Finanzinstrumenten auf der Grundlage von objektiven, branchenüblichen Kriterien. Kann eine Benachteiligung von Kunden nicht ausgeschlossen werden, legt dies das Finanzinstitut seinen Kunden offen.

G.      Angemessenheit und Eignung

Angemessenheitsprüfung bei transaktionsbezogener Anlageberatung

Bei der transaktionsbezogener Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung für einzelne Transaktionen, ohne dafür das gesamte Kundenportfolio zu berücksichtigen.

 

In diesem Fall müssen vom Finanzinstitut die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden vor der Empfehlung von Finanzinstrumenten erhoben werden. Zudem muss vor Empfehlung von Finanzinstrumenten geprüft werden, ob diese für den Kunden angemessen sind.

 

Die Gesellschaft muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.

 

Eignungsprüfung bei portfoliobezogener Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Bei der portfoliobezogenen Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios. Bei der Vermögensverwaltung muss das Finanzinstitut ebenfalls die Gesamtheit des von ihm verwalteten Kundenportfolios berücksichtigen. Im Gegensatz zur Anlageberatung fällt es auch den Anlageentscheid selbst.

 

In diesen beiden Fällen müssen vom Finanzinstitut die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden erhoben werden. Dabei beziehen sich die Kenntnisse und Erfahrungen auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.

 

Die vom Finanzinstitut gesammelten Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden müssen der Anlagestrategie Rechnung tragen, und die Granularität der Erhebung muss der Komplexität, dem Risikoprofil der Anlage und der Anlagestrategie angepasst sein. Das Finanzinstitut muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.